USB-Sticks:
Ein USB-Stick mit Ihrem Logo bedruckt transportiert nicht nur Ihre Daten, er ist gleichzeitig auch ein Werbemittel für Ihre Firma. Wo andere Werbemittel schnell in Vergessenheit geraten, verbleibt ein USB-Stick oftmals in ständigem Gebrauch des Kunden und wirbt noch eine lange Zeit für Ihren Namen.
GEMA-Vergütung beim Handel mit Speicherkarten, USB-Sticks, Festplatten, Leermedien etc.:
Auch beim Handel mit Speichermedien wie beispielsweise Speicherkarten, USB-Sticks, Festplatten, Leermedien etc. sind nach dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom Händler gegebenenfalls Vergütungen an die Verwertungsgesellschaften wie die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) abzuführen.